Was ist Podologie?
Häufige Fragen beantwortet

Was bedeutet Podologie?

Die Podologie, auch medizinische Fußpflege genannt, ist ein nicht ärztlicher Heilberuf und gehört zu den Gesundheitsfachberufen der sich mit krankhaften Veränderungen der Füße beschäftigt. Unsere Behandlungen können Beschwerden lindern und Schäden an den Füßen vorbeugen.

Was ist der Unterschied zwischen der kosmetischen Fußpflege und der Podologie?

Bei der kosmetischen Fußpflege wird der gesunde Fuß gepflegt und verschönert. Es werden zum Beispiel die Nägel geschnitten, lackiert und die Haut gepflegt.
Bei der podologischen Fußpflege hingegen, beschäftigen wir uns mit Fußproblemen die als Folge von Erkrankungen wie zum Beispiel Diabetes mellitus auftreten können, darunter fallen Haut- und Nagelerkrankungen sowie Fuß- und Zehenfehlstellungen.

Mit wem arbeitet die Podologin zusammen?

Der Podologe in seiner Funktion als Heilmittelerbringer arbeitet mit verschiedenen Ärzten zusammen, um Ihnen die bestmögliche Behandlung zu bieten. Durch die Zusammenarbeit können Befunde schneller weitergegeben werden und Therapiepläne aufeinander angepasst erstellt werden.
Wir arbeiten mit Ihren Allgemeinärzten oder auch speziellen Fachärzten, wie z.B. Dermatologen, Diabetologen und Orthopäden zusammen.

Wann kommt eine podologische Behandlung infrage?

Eine medizinische Fußpflege kann bei verschiedenen Erkrankungen des Fußes sinnvoll sein. Besonders wichtig ist sie für Menschen mit Diabetes mellitus:

Beim Diabetes mellitus sind meist Nerven- und Blutgefäße geschädigt, sodass es am Fuß zu schlecht heilenden Wunden und Geschwüren bis hin zum Gewebeabstreben aufgrund der Mangelversorgung führen kann. Durch die geschädigten Nervengefäße werden offene Wunden oder Verletzungen nicht wahrgenommen wodurch Eintrittspforten für Keime entstehen. Dies wird in der Medizin als „diabetisches Fußsyndrom“ bezeichnet. Wenn dieses nicht rechtzeitig und ausreichend behandelt wird, kann eine Amputation oder weitere stationäre Behandlungen nötig sein.

Ähnliche und ebenso gefährliche Fußbeschwerden können auch andere Erkrankungen auslösen, wie z.B. spezifische Nervenschäden oder chronische Rückenmarksverletzungen. Die Tiefen- und Oberflächensensibilität der Patienten ist stark eingeschränkt aufgrund der Nervenschädigung, dadurch können ebenfalls leichter Druckstellen, Hornhautwucherungen und Wunden entwickelt werden.

Die podologische oder auch medizinische Behandlung kommt ebenso bei weiteren Krankhaften Veränderungen, Schmerzen oder Beschwerden im Bereich der Füße oder Nägeln in Frage. Die Behandlung kann Ihnen helfen, solche Stadien zu vermeiden.

Eine medizinische Fußpflege kann auch hilfreich sein, wenn die Beweglichkeit eingeschränkt ist und man seine Füße deshalb nur schwer selbst pflegen kann.

Was brauche ich um eine podologische Behandlung zu bekommen?

Der Patient benötigt eine Heilmittelverordnung 13 mit den von der Krankenkasse zulässigen Diagnoseschlüsseln wie z. B. dem ICD-10-Code E11.74 für die Behandlung und darauffolgende Abrechnung mit der Krankenkasse oder ein Privatrezept mit der korrekten Diagnose, wobei der Patient vor Ort bezahlt und im Nachhinein das Rezept selbst bei der Krankenkasse einreicht um eine Kostenübernahme zu erhalten. Es können jedoch auch Gebührenkosten bei der Heilmittelverordnung 13 anfallen, sofern Sie keine Gebührenbefreiung besitzen. Über den Besitz und die Anforderungen dafür, können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse informieren.

Was brauche ich für eine medizinische Behandlung?

Für die medizinische Behandlung brauchen Sie i. d. R. nichts, diese erfolgt ohne Rezept, jedoch können in speziellen Fällen Rezepte mit eindeutiger Diagnose hilfreich sein.

Seit wann gibt es den Podologenberuf?

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über den Beruf der Podologin und des Podologen (PodG) vom 04.Dezember 2001, BGBl. Teil I Nr. 64, S. 3320, am 02. Januar 2002, wurde die Ausbildung in der medizinischen Fußpflege bundeseinheitlich geregelt.

Übernahme der Nagelspangentherapie durch die Krankenkassen ab dem 01.07.2022

Die podologische Nagelspangenbehandlung kann von Ärztinnen und Ärzten ab dem 01. Juli 2022 bei Indikation verordnet werden. Informieren Sie sich gerne bei Ihrem Arzt oder bei uns vor Ort, ob Ihre Krankenkasse die Nagelspangentherapie übernimmt und Sie die erforderlichen Indikationen dafür haben. Die Abrechnung erfolgt, dann durch uns direkt mit Ihrer Krankenkasse.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Berufs- und Aufgabenfeld des Podologen können Sie unter der offiziellen Seite des Deutschen Verbands für Podologie finden (ZFD) finden: https://www.podo-deutschland.de/der-beruf-podologe/berufsbild
Film: https://www.podo-deutschland.de/verband/berufsbild-des-podologen/image-film

Adresse

Schönheitssalon Blitz
Podologie Praxis Mangold
Inhaberin: Frau Larisa Mangold
Marienstraße 10
83301 Traunreut

Kontakt

Telefon Salon Blitz: 08669 356333
Telefon Podologie Praxis: 08669 7886335
Allgemeines Fax: 08669 7886334

schoenheitssalonblitz@gmail.com
podologiepraxis.mangold@gmail.com

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